ABSTANDSGEBOT
Auf dem gesamten Gelände und im Vereinsheim gelten die aktuellen Hygienevorschriften und das Abstandsgebot, sowie die Maskenpflicht, sofern man seinen Platz nicht eingenommen hat. Ausgenommen hiervon ist ausschließlich die Sitzplatztribüne.
KARTENVORVERKAUF
Ein Kartenvorverkauf wird bereits einige Tage vor Spielbeginn über die Sprint Tankstelle so-wie im Online-Ticketshop initiiert. Eine Tageskasse wird nur mit Restkarten durchgeführt.
Zum Spiel muss jeder Zuschauer (auch Dauerkarteninhaber) einen Akkreditierungsbogen ausfüllen oder sich per App registrieren (Luca).
Mit dem Kauf von Online-Tickets ist eine Kontaktdatenerfassung mittels Luca-App bzw. Formular nicht erforderlich, da die Kontaktdaten bereits beim Kauf des Tickets erfasst wurden.
Der Einlass findet an der Hauptkasse beim Einlasstor statt.
MAX. ZUSCHAUERANZAHL
Unser Stadion fasst ca. 7.500 Personen.
Wir planen derzeit mit maximal 999 Personen einschließlich Spieler, Offizielle und Mitarbeiter.
Stehplätze können wieder als Stehplätze genutzt werden. Abstand zum Nachbarn 1,5 Meter.
Auf der Sitzplatztribüne gilt die 2G-Regel. Zutritt erhalten nur geimpfte und genesene Personen mit Nachweis. Ausgenommen hiervon sind alle Personen unter 18 Jahren.
Bitte die nötigen Nachweise auf Verlangen vorzeigen.
Maximal 350 Personen sind auf der Stehplatztribüne zugelassen.
Maximal 150 Personen sind auf der Stehplatztribüne hinter dem Tor (Bushaltestelle) zugelassen.
Maximal 499 Personen sind auf der Sitzplatztribüne zugelassen.
Maximal 200 Personen sind auf der Gästetribüne zugelassen, wenn diese geöffnet sein sollte.
Die Karten können nach folgenden Kategorien eingeteilt werden: Stehplatz, Block A, Block B, Block C.
Hierdurch ist eine bessere Nachverfolgung von evtl. erkrankten Personen möglich.
Bei den Dauerkarteninhabern ist die Platznummer bekannt.
Kleine Gruppen, bzw. Haushalte können sich unter Maßgabe der gültigen Corona Verordnung auch zusammensetzen.
Eine Leitung der Personenströme auf dem Gelände ist nicht erforderlich, da sich bis zu 999 Gäste auf dem großen Areal deutlich entzerren werden.
MASKENPFLICHT
Ab Betreten des Geländes gilt solange die Maskenpflicht wie man seinen Platz nicht eingenommen hat oder die Sitzplatztribüne betreten hat. Masken können ebenfalls vor Ort erworben werden.
TESTPFLICHT
Es herrscht keine generelle Testpflicht.
ORDNER
Die Ordneranzahl wird auf 10 Ordner erhöht.
Der Stadionsprecher wird alle regelmäßig auf die Maskenpflicht und das Abstandsgebot hinweisen.
VEREINSGASTSTÄTTE
In der Vereinskneipe wird der Zugang auf 35 Personen begrenzt.
Hierzu gehört grundsätzliche Maskenpflicht, wenn man sich im gesamten Vereinsheim bewegt. Auf dem eingenommenen Platz, innerhalb der Kneipe, kann die Maske abgenom-men werden.
GASTRONOMIE
Im Außenbereich, sowohl am Getränke-, wie auch am Grillstand, wird besonders auf die Hygiene- und Abstandsregeln geachtet. Die Mitarbeiter haben eine generelle Maskenpflicht.
TOILETTEN
Bei der Nutzung der Toiletten wird die Personenanzahl begrenzt.
Ein Ordner wird den Zugang im Vereinsheim kontrollieren.
DESINFEKTION VON ALLGEMEINEN FLÄCHEN
Flächen und Ähnliches wird regelmäßig mit Desinfektionsmittel gereinigt.
DESINFEKTIONSSPENDER
An folgenden Orten werden Desinfektionsspender aufgestellt.
- Eingang Vereinsheim + Sitzplatztribüne - Bierwagen/ Grillstand - Eingang Kasse
VIP Raum
Im VIP Raum gilt grundsätzlich Maskenpflicht bis zum Platz.
Ansprechpartner im Verein:
Dr. Jörg Winter (Vorsitzender) - winter@bsv-kickers-emden.de
Albert Ammermann (stellvertr. Vors.) - ammermann@bsv-kickers-emden.de
Stand: 24.09.2021
Wenn Sie das neue Fenster nicht sehen, können wir Ihnen helfen, es erneut zu öffnen.
Sobald der Prozess im neuen Fenster abgeschlossen wurde, können Sie hier fortfahren.
Wenn dies länger als ein paar Minuten dauert, kontaktieren Sie uns bitte.